Unfallschaden
Wie kann Ihnen ein Sachverständiger bei einem Unfallschaden helfen?
Grundsätzlich muss erst mal unterschieden werden, ob es sich um einen unverschuldeten oder verschuldeten Unfall handelt.
Unverschuldeter Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall hört sich die Sache erst mal einfach an, doch mittlerweile ist eine Unfallabwicklung auf Seiten der Versicherung nur noch geprägt vom Interesse möglichst wenig auszuzahlen.
Die Rechtsprechung empfiehlt die Hinzuziehung eines Sachverständigen bei einem unverschuldeten Unfallschaden ab einer Schadenhöhe von 700,00 bis 1.000,00 €.
Doch wer sagt Ihnen wie hoch Ihr Schaden ist?
Hier kann ich Sie beruhigen, es gibt eigentlich keinen Schaden mehr unter 700,00 €. Bereits ein Schaden an einem lackierten Stoßfänger, mit den darunterliegenden Bauteilen, macht meist mehr als 1.000,00 € aus.
Warum aber einen Sachverständigen für einen so einfach gelagerten Schaden, das verursacht doch nur Kosten und wir wollen unsere Versicherungsprämien doch alle bezahlbar halten.
Grundsätzlich gilt - wer Ansprüche stellt, muss diese auch beweisen. Daher müssen Sie vorhandene Schäden sichern und dokumentieren lassen, dies geht nur über ein qualifiziertes Schadengutachten.
Sie müssen beweisen, dass der verursachte Schaden aus diesem Ereignis stammt und auch in dieser Höhe angefallen ist. Dabei stellt sich natürlich auch immer die Frage nach einer eventuell eingetretenen Wertminderung oder auch nach Abzügen einer Wertverbesserung.
Ein fundiertes Gutachten, das durch die erstellten Bilder ein Beweismittel darstellt und das zu den Themen: eventuell notwendige Abzüge, eventuell entstandene Wertminderung, zu erwartender Ausfallzeiten, Risiko eventueller Schadenausweitungen, usw. Stellung nimmt, ist auf jeden Fall eine bessere Basis als ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Warum sollte das ein Sachverständiger besser können als ein Werkstattmeister?
Das fängt schon mal damit an, dass Werkstätten mit der Nachfrage um Kostenvoranschläge überflutet werden und sich nicht die Zeit nehmen können, diese korrekt abzuarbeiten. Weiterhin sind wir Sachverständige, an den Herstellerdatenbänken angeschlossen und somit in der Lage alle Herstellervorschriften, Warnungen und Empfehlungen in unsere Beurteilung einfließen zu lassen.
Bedingt durch die Verwendung neuer Bauteile in der Fahrzeugkarosserie, wird die Beurteilung eines Schadens immer schwieriger. Oft bedeutet ein kleiner Schaden an einer Türe, Reparaturkosten von zwei bis dreitausend Euro.
Kann das in Ordnung sein?
Ja, denn Sie alle wollen sichere Fahrzeuge und wenn nun mal hinter der kleinen Beule eine verklebte Verstrebung sitzt, dann ist die Erneuerung der Türe notwendig und wenn es sich dann um eine attraktive Lackierung handelt, müssen auch die angrenzenden Fahrzeugteile mitlackiert werden.
Dies sind alles Punkte mit denen Sie, als Geschädigter, hoffnungslos überfordert sind und daher die Unterstützung eines KFZ Sachverständigen benötigen.
Daher sollten Sie bei einem unverschuldeten Unfall immer einen Sachverständigen hinzuziehen, dessen Kosten von der zur Regulierung verpflichteten Versicherung übernommen werden müssen.
Selbstverschuldeter Unfall
Sofern Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die bei einem selbst verschuldeten Unfall aufkommt, gilt in dem Regelfall, dass die Versicherung weisungsberechtigt ist. Die Versicherung wird entweder einen Sachverständigen aus ihrem Haus schicken oder einen aus den großen Organisationen mit denen sie einen Rahmenvertrag haben. Hier sollte man sich keiner Illusion hingeben, der Sachverständige wird seinen Spielraum immer zugunsten der Versicherung ausnutzen und dies kann für Sie sehr teuer werden.
Sollten Sie auch noch einen Vertrag mit Werkstattbindung haben, wird Ihnen auch die letzte Möglichkeit der Steuerung aus der Hand genommen. Das Fahrzeug wird dann in eine sogenannte Vertrauenswerkstatt der Versicherung gebracht und dort so günstig wie möglich instand gesetzt.
Alternativ kann ihnen aber auch passieren, dass die Versicherung aus einem normalen Reparaturschaden einen Totalschaden konstruiert und damit die Auszahlungssumme nochmal reduziert.
Da auch selten eine Haftungsfrage wirklich eindeutig ist, sollten Sie auf jeden Fall eine Beratung bei einem Verkehrsrechtsanwalt in Erwägung ziehen, die Investition wird sich meistens rentieren.