Hagel- oder Sturmschaden
Grundsätzlich gilt bei Hagel- und Sturmschäden das Gleiche wie bei einem verschuldeten und versicherten Vollkaskoschaden, die Versicherung ist weisungsberechtigt.
Das heißt, Sie sind verpflichtet den Schaden unverzüglich zu melden und folgen den Vorgaben der Versicherung, sofern diese aus Ihrer Sicht zumutbar sind.
Im Regelfall wird die Versicherung Sie zu einem Sachverständigen einer großen Organisation oder in eine sog. Vertrauenswerkstatt schicken.
Wie auch beim selbst verschuldeten Unfall, wird eine entsprechende Schadenkalkulation meist nur sehr dürftig ausfallen.
Bestehen Sie daher immer auf die Aushändigung eines Gutachtens oder einer Schadenkalkulation und lassen Sie diese entweder in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen.
Sollten sich Abweichungen ergeben, ist die Beratung bei einem Verkehrsrechtsanwalt zwingend erforderlich, da Differenzen bei der Schadenhöhe im Regelfall durch das sogenannte Sachverständigenverfahren zu klären sind und genau abzuwägen ist, ob die erheblichen Kosten für dieses Verfahren auch in Relation stehen und eventuell von einer Rechtschutzversicherung übernommen werden.