Fahrzeugkauf bzw. Fahrzeugverkauf
Fahrzeugkauf:
Gerne kann ich nach dem Fahrzeugkauf über das Fahrzeug sehen und meist sieht man schnell ob es sich dabei um eine "Gurke" handelt oder man ein glückliches Händchen hatte.
Fahrzeugprüfungen können natürlich bis zur umfangreichen Untersuchung mittels Demontagearbeiten ausgedehnt werden um Sicherheit über eventuelle Vorschäden oder andere Mängel zu erhalten.
Schwieriger wird es, wenn die Untersuchungen beim Verkäufer durchzuführen sind, da dieser selten Demontagearbeiten zulässt und auch selten auf eine Hebebühne zugegriffen werden kann.
Daher empfehle ich alle relevanten Zusicherungen, Umfang von Vorschäden, Umfang von Nachlackierungen und Umfang aller weiteren bekannten Mängel (gedrückter oder teilgedrückter Hagelschaden) möglichst exakt im Kaufvertrag zu dokumentieren und anschließend in Ruhe und mit Sorgfalt zu prüfen ob die zugesicherten Eigenschaften wirklich gegeben sind.
Sehr vorsichtig sollte man sein, wenn ein gewerblicher Verkäufer ein Fahrzeug im Auftrag verkauft. Dies wird sehr gerne dazu verwendet, um die deutlich umfangreichere Haftung eines gewerblichen Händlers auf die einer privaten Person zu reduzieren.
Beliebt ist auch der Trick, den Käufer als Firma zu bezeichnen, damit die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen werden kann. Achten Sie daher sehr genau auf alle Bezeichungen und Kürzel im Vertrag und hinterfragen Sie diese.
Fahrzeugverkauf:
Alle nicht privaten Verkäufer sehen sich oft mit dem Problem konfrontiert, ohne ausreichende Kenntnis über den Zustand Ihres Fahrzeuges eine Mängelgewährleistung übernehmen zu müssen.
Hier empfiehlt es sich, dass Fahrzeug an einen Fahrzeughändler zu verkaufen, diesem gegenüber kann die Gewährleistung augeschlossen werden, oder eine umfangreiche Fahrzeuguntersuchung durchführen zu lassen.
Diese Untersuchung kann den Zustand bei Übergabe des Fahrzeuges dokumentieren, da die Gewährleistung sich immer auf Mängel bei der Übergabe beschränkt. Man muss sich allerdings auch im Klaren darüber sein, dass ein bevorstehender Motor- oder Getriebeschaden auch im Rahmen einer gründlichen Untersuchung nicht erkannt werden kann.