HIS Hinweis- und Informationssystem
Die Versicherungswirtschaft verwaltet das Hinweis- und Informationssystem und stellt dort Informationen über verunfallte Fahrzeuge ein, die nach Information der Versicherung nicht instand gesetzt wurden.
Das heist, tritt ein erneuter Unfall ein, muss der Geschädigte Beweisen ob und in welchem Umfang der "alte" Schaden repariert wurde. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden, aber die Praxis zeigt erhebliche Probleme bei der Schadenregulierung eines bereits im "HIS System" geführten Fahrzeuges.
Sollte ein Fahrzeug durch Rechnung belegt instand gesetzt worden sein, darf dieser Unfall nicht in dieses System eingetragen werden.
Somit sollte jeder Geschädigte, bei der Entscheidung ob repariert wird oder nicht, auch diese Information berücksichtigen.
Sollte sich der Geschädigte für eine fikitive Abrechnung entscheiden, ist es wichtig sämtliche Veränderung gut zu dokumentieren. Zum Beispiel bei der Reparatur mit gebrauchten Fahrzeugteilen den Kauf über Handelsplattformen dokumentieren (das müssen keine Rechnungen sein) und die durchgeführte Reparatur in Eigenregie mittels Handyfotos umfangreich dokumentieren.
Dann ist es möglich nach einem erneuten Unfall auch wieder seine Ansprüche geltend machen zu können.