KFZ Sachverständigenbüro
Stefan Strobl

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der Handwerkskammer für München & Oberbayern für das Zweiradmechaniker-Handwerk - Fachgebiet Motorrad.

Zertifizierter Sachverständiger für Fahrzeugtechnik und Sicherheits-Überprüfungen nach DIN EN 17024 durch die Technische Prüfgesellschaft (TPG-Cert).

KFZ Sachverständigen Büro Stefan Strobl

Winterreifenpflicht im Ausland

Andere Länder machen laut Europäischem Verbraucherzentrum (EVZ) gar keine Vorschriften, zum Beispiel Dänemark und Norwegen. Im Internet bietet das Institut eine Übersichtskarte an, auf der die jeweiligen Bestimmungen für Winterreifen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen und Island erläutert sind.

Winterreifen erkennt man am M+S-Symbol (M+S steht für Matsch und Schnee), das allerdings nicht geschützt ist. Deshalb sollten Käufer auch auf das Schneeflockensymbol achten.

Österreich: Es gibt keine generelle Pflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen zwischen 1. November und 15. April mit den passenden Winterreifen (Mindestprofiltiefe vier Millimeter) oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Italien: Hier gibt es keine einheitliche Regelung. Im Aostatal müssen vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterpneus aufgezogen sein. Vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol kann die Pflicht zu Winterreifen oder Ketten situativ ausgerufen werden.

Schweiz: Auch hier gibt es keine generelle Vorschrift für Winterreifen. Wer aber mit Sommerreifen auf verschneiter Straße in einen Unfall verwickelt wird, dem drohen eine nicht unerhebliche Mithaftung und empfindlich hohe Geldbußen.

Frankreich: Winterreifen sind nur Pflicht, wenn es die Behörden bei einschlägiger Witterung vorschreiben.

Tschechien: Zwischen 1. November und 31. März gilt für alle Straßen eine Winterreifenpflicht.

Slowenien: Autos müssen vom 15. November bis 15. März mit Winterreifen ausgestattet sein. Außerhalb dieses Zeitraum gilt die Pflicht zusätzlich bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Kroatien: Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Reisende sollten dennoch vorbereitet sein, denn bei entsprechender Witterung kann für einzelne Strecken Winterausrüstung vorgeschrieben werden.

Keine Winterreifenpflicht gibt es in Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden. Dort können anstelle von Winterreifen bei geschlossener Schneedecke auch Schneeketten verwendet werden.