KFZ Sachverständigenbüro
Stefan Strobl

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der Handwerkskammer für München & Oberbayern für das Zweiradmechaniker-Handwerk - Fachgebiet Motorrad.

Zertifizierter Sachverständiger für Fahrzeugtechnik und Sicherheits-Überprüfungen nach DIN EN 17024 durch die Technische Prüfgesellschaft (TPG-Cert).

KFZ Sachverständigen Büro Stefan Strobl

Reifenlabel

Alle Reifenhersteller sind ab dem 1. November 2012 dazu verpflichtet ihre Pkw-Reifen, sowie Pneus für leichte bis schwere Nutzfahrzeuge, mit dem EU-Reifenlabel zu versehen. Diese Kennzeichnung für den Verbraucher gibt Auskunft über wichtige Leistungsparameter des Reifens. Angegeben werden auf einem Etikett am Reifen die Kraftstoffeffizienz, Haftung auf Nässe und Geräuschentwicklung. Die ersten beiden werden jeweils auf einer Skala von A bis G bewertet. Wobei A (Farbe Grün) die besten Leistungswerte bezeichnet und G (Farbe Rot) die schlechtesten. Die Geräuschentwicklung wird als absoluter Wert in der Einheit Dezibel (db) angegeben.

Die Initiative basiert auf einen Vorschlag der EU-Kommission von 2008 zur Regelung der Energieeffizienz. So ist zum Beispiel der Rollwiderstand maßgeblich für den Kraftstoffverbrauch. Ein Reifen der Kategorie „A“ verringert den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeuges auf 100 Kilometern um 0,1l Benzin, als ein Reifen der folgenden Kategorie „B“.

Bei der Nasshaftung wird ein Wert zugrunde gelegt, der sich aus dem Gesamtbremsweg bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h errechnet.

Kennzeichnungspflichtig sind:

  • Pkw-Reifen
  • Reifen für Transporter
  • Lkw-Reifen

Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind:

  • Oldtimer Reifen
  • Reifen für den Rennbetrieb
  • T-Noträder
  • Runderneuerte Reifen