Vorschäden am Fahrzeug
Fahrzeuge haben heute eine Lebensdauer von 6 bis 9 Jahren. Bei einer statischten Verunfallung von allen 4 Jahren ist es also eher normal auch über Vorschäden bei einer Schadenabwicklung zu sprechen.
Mit der Einführung der HIS - Datenbank haben die Versicherer eine gute Grundlage gelegt, warum ein, einmal verunfalltes Fahrzeug, bitte nie wieder Leistungen von einem Versicherer beanspruchen darf.
Leider entwickelt sich die Rechtsprechung hier zu einem Erfüllungsgehilfen der Versicherer.
Wer einen Schadenanspruch für eine vorgeschädigtes Fahrzeug anmeldet, muss auch in der Lage sein, dessen Reparatur vollumfänglich nachzuweisen.
Dabei ist es nicht relevant, ob der Geschädigte von diesem Vorschaden wusste, oder das "angeblich" unfallfreie Fahrzeug gekauft hatte und daher eine Reparatur überhaupt nicht nachweisen kann.
Die Fälle hierzu entwickeln sich sehr skuril, so dass, von der Schadensumme und von der Schadenstelle eher unbedeutende Vorschäden, dazu führen, dass bei Gericht keine Ansprüche mehr durchgesetzt werden können.
Daher bleibt ganz entscheident, jeder auch nur so geringe Vorschaden, muss dokumentiert und dessen "Verbesserungen" auch nachgewiesen werden.