KFZ Sachverständigenbüro
Stefan Strobl

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der Handwerkskammer für München & Oberbayern für das Zweiradmechaniker-Handwerk - Fachgebiet Motorrad.

Zertifizierter Sachverständiger für Fahrzeugtechnik und Sicherheits-Überprüfungen nach DIN EN 17024 durch die Technische Prüfgesellschaft (TPG-Cert).

KFZ Sachverständigen Büro Stefan Strobl

HIS Hinweis- und Informationssystem

Die Versicherungswirtschaft verwaltet das Hinweis- und Informationssystem und stellt dort Informationen über verunfallte Fahrzeuge ein, die nach Information der Versicherung nicht instand gesetzt wurden.

Das heist, tritt ein erneuter Unfall ein, muss der Geschädigte Beweisen ob und in welchem Umfang der "alte" Schaden repariert wurde. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden, aber die Praxis zeigt erhebliche Probleme bei der Schadenregulierung eines bereits im "HIS System" geführten Fahrzeuges.

Sollte ein Fahrzeug durch Rechnung belegt instand gesetzt worden sein, darf dieser Unfall nicht in dieses System eingetragen werden.

Somit sollte jeder Geschädigte, bei der Entscheidung ob repariert wird oder nicht, auch diese Information berücksichtigen.

Sollte sich der Geschädigte für eine fikitive Abrechnung entscheiden, ist es wichtig sämtliche Veränderung gut zu dokumentieren. Zum Beispiel bei der Reparatur mit gebrauchten Fahrzeugteilen den Kauf über Handelsplattformen dokumentieren (das müssen keine Rechnungen sein) und die durchgeführte Reparatur in Eigenregie mittels Handyfotos umfangreich dokumentieren. 

Dann ist es möglich nach einem erneuten Unfall auch wieder seine Ansprüche geltend machen zu können.

 

Rechtliche Informationen

 

Beweissicherung
- ein Kernsatz ist - was Sie nicht beweisen können, können Sie auch nicht fordern.

Vertrauenswerkstätten
- das Vertrauen genießen diese Werkstätten einzig und alleine bei den Versicherungen.

 Werkstattbindung

- bei der Werkstattbindung handelt es sich um ein Servicepaket - ohne Service.

HIS Datenbank
- Hinweis- und Informatiossystem im Sinne der Versicherung.

Werkstattbindung

- bei der Werkstattbindung handelt es sich um ein Servicepaket - ohne Service.

  • Um die Vertrauenswerkstätten besser auslasten zu können, wurden in den Kaskoversicherungen sogenannte Werkstattbindungen eingearbeitet.
  • Um diese dem Kunden schmackhaft zu machen, wurden Zusatzleistungen wie ein kostenloses Ersatzfahrzeug und Fahrzeugreinigung mit eingepackt und meist noch Rabatt dazu.
  • Diese Mogelpackung wird dann deutlich, wenn ich tatsächlich einen Schaden habe und eben keine freie Werkstattwahl mehr habe.
  • Sollte ich mich dennoch für die Werkstatt meines Vertrauens entscheiden, stehen saftige Strafabschläge auf die Instandsetzungkosten im Raum.
  • Entscheiden Sie sich vorher, ob diese minimalen Vergünstigungen diese Einschränkung bei der Werkstattwahl wert ist.
  • Den Gipfel der Unverfrorenheit begehen einige Versicherungen, wenn sie mit den Vorteil einer Vertrauenswerkstatt im Haftpflichtschadenfall argumentieren.
  • Den Anspruch auf einen Ersatzwagen hat der Geschädigte ja ohnehin, ohne sich in die Hand einer Vertrauenswerkstatt begeben zu müssen.


Wir empfehlen, überdenken Sie die Tarifwahl der Werkstattbindung genau. Aus unserer Sicht sind vorallem die erheblichen Kürzungen der Instandsetzungskosten bei eigener Werkstattwahl nicht akzeptabel.

Vertrauenswerkstätten

- das Vertrauen genießen diese Werkstätten einzig und alleine bei den Versicherungen - billig zu arbeiten

  • Sogenannte Vertrauenswerkstätten wurden von den Versicherern installiert um aufzeigen zu können, "das geht doch billiger"..
  • Um eines Klar zu stellen, die meisten von den Versicherern eingekauften Werkstätten, können durchaus ordentliche Qualität abliefern.
  • Doch wenn ich weit unter den üblichen Preisen arbeiten muss und dies mit den versprochenen, vermittelten Aufträgen kompensiert werden soll, muss das zu Lasten der Qualität gehen.
  • Immer wieder ist festzustellen, dass komplette Arbeitsgänge beim Lackaufbau nicht durchgeführt werden und ordentliche Arbeitsvorbereitung vor dem Einpassen neuer Karosserieteile ein Fremdwort ist.
  • Korrosionsprobleme und enorme Spachtelstärken sind die Folge.

Unsere Empfehlung, verlassen Sie sich auf Ihrer vertraute Werkstatt und lassen Sie sich nicht mit Lockangeboten ködern.

Beweissicherung

- ein Kernsatz ist - was Sie nicht beweisen können, können Sie auch nicht fordern.

  • Im Falle eines Haftpflichtschadens ist ein Beweissicherungs-Gutachten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen des Unfallgegners notwendig.
  • Als Geschädigter haben Sie das Recht, zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfangs, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
  • Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Schadenersatzansprüche – sofern auch alle weiteren Voraussetzungen gegeben sind – in voller Höhe angesetzt und ggf. auch anerkannt werden können.
  • Auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung bereits ein Gutachter beauftragt wurde. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig!

Wir raten aus persönlicher Erfahrung: Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung. Akzeptieren Sie nie einen Sachverständigen der Versicherung. Akzeptieren Sie nie eine Werkstatt, die Ihnen von der gegnerischen Versicherung empfohlen wird.Lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten, damit Sie alle Ihre Ansprüche erhalten. Auch diese Kosten sind ggf. erstattungspflichtig!