Leitenstraße 20 b, 82538 Gelting/Geretsried Stefan Strobl 0171/4169168 und Fabian Dillmann 0171/1691692

Reparatur in Eigenregie ohne Rechnung

Bei der Unfallabwicklung ohne eine vorgelegte Reparaturrechnung wird das geschädigte Fahrzeug in eine zentrale Historiendatenbank eingetragen, die für alle Versicherer einsehbar ist. Dies kann die Abwicklung eines zukünftigen Schadens erheblich erschweren.

Neue rechtliche Vorgaben

Bisher reichte eine einfache Reparaturbestätigung aus, um diesen Nachteil zu umgehen. Allerdings hat sich die Rechtsprechung geändert: Gerichte verlangen nach einer erneuten Beschädigung den konkreten Nachweis darüber, wie der Vorschaden repariert wurde.

Dabei geht es nicht darum, den alten Schaden erneut zu bewerten, sondern nur um den neuen Schaden. Falls beim vorherigen Unfall ein bestimmtes Bauteil betroffen war und nun erneut beschädigt wurde, muss ein Nachweis darüber vorliegen, wie die vorherige Reparatur durchgeführt wurde.

Auswirkungen auf den Wiederbeschaffungswert

Auch die Bewertung des Wiederbeschaffungswertes kann davon betroffen sein. Ohne Nachweis der vorherigen Reparatur kann es schwierig sein, einen realistischen und angemessenen Wiederbeschaffungswert zu ermitteln.

Erforderliche Nachweise

Egal für welche Form der Instandsetzung Sie sich entscheiden – ein nachvollziehbarer Nachweis ist unerlässlich. Dies kann in folgender Weise erfolgen:

  • Ersatzteilkauf: Falls Sie ein Ersatzteil, z. B. eine gebrauchte Tür über eine Plattform wie eBay erwerben, genügt als Nachweis ein Kaufbeleg. Eine steuerliche Rechnung ist nicht erforderlich, ein einfacher Zahlungsnachweis reicht aus.
  • Eigenreparatur oder Reparatur durch Bekannte: Falls Sie oder eine andere Person die Reparatur ausführen, sollten die einzelnen Reparaturschritte per Foto dokumentiert werden.
  • Reparatur ohne Rechnung: Auch in diesem Fall ist eine lückenlose Fotodokumentation essenziell. Sie sollte alle Reparaturabschnitte umfassen, um späteren Problemen bei der Schadenabwicklung vorzubeugen.

Empfehlung

Unabhängig davon, wer die Reparatur durchführt, sollte eine umfassende Dokumentation im Vorfeld abgestimmt und eingefordert werden. Dadurch stellen Sie sicher, dass eine spätere Schadenregulierung ohne Komplikationen erfolgen kann.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.