Drucken

Beweissicherung

- ein Kernsatz ist - was Sie nicht beweisen können, können Sie auch nicht fordern.

Wir raten aus persönlicher Erfahrung: Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung. Akzeptieren Sie nie einen Sachverständigen der Versicherung. Akzeptieren Sie nie eine Werkstatt, die Ihnen von der gegnerischen Versicherung empfohlen wird.Lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten, damit Sie alle Ihre Ansprüche erhalten. Auch diese Kosten sind ggf. erstattungspflichtig!