KFZ Sachverständigenbüro
Stefan Strobl

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der Handwerkskammer für München & Oberbayern für das Zweiradmechaniker-Handwerk - Fachgebiet Motorrad.

Zertifizierter Sachverständiger für Fahrzeugtechnik und Sicherheits-Überprüfungen nach DIN EN 17024 durch die Technische Prüfgesellschaft (TPG-Cert).

KFZ Sachverständigen Büro Stefan Strobl

Beweissicherung

- ein Kernsatz ist - was Sie nicht beweisen können, können Sie auch nicht fordern.

  • Im Falle eines Haftpflichtschadens ist ein Beweissicherungs-Gutachten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen des Unfallgegners notwendig.
  • Als Geschädigter haben Sie das Recht, zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfangs, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
  • Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Schadenersatzansprüche – sofern auch alle weiteren Voraussetzungen gegeben sind – in voller Höhe angesetzt und ggf. auch anerkannt werden können.
  • Auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung bereits ein Gutachter beauftragt wurde. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig!

Wir raten aus persönlicher Erfahrung: Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung. Akzeptieren Sie nie einen Sachverständigen der Versicherung. Akzeptieren Sie nie eine Werkstatt, die Ihnen von der gegnerischen Versicherung empfohlen wird.Lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten, damit Sie alle Ihre Ansprüche erhalten. Auch diese Kosten sind ggf. erstattungspflichtig!