KFZ Sachverständigenbüro
Stefan Strobl

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der Handwerkskammer für München & Oberbayern für das Zweiradmechaniker-Handwerk - Fachgebiet Motorrad.

Zertifizierter Sachverständiger für Fahrzeugtechnik und Sicherheits-Überprüfungen nach DIN EN 17024 durch die Technische Prüfgesellschaft (TPG-Cert).

KFZ Sachverständigen Büro Stefan Strobl

Winterreifenpflicht in Deuschland

In Sachen Winterreifen gibt es nach wie vor viel Verunsicherung. Doch eigentlich sollte damit längst Schluss sein. Seit 1. Mai 2006 gelten neue Vorschriften, aber diese stellen eben keine Winterreifenpflicht dar.

Straßenverkehrsordnung

Stattdessen heißt es im neu gefassten § 2 in Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) wörtlich:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“.

Was eine geeignete Bereifung im Winter ist, hängt aber vom Einzelfall ab. Dazu das Bundesverkehrsministerium: „Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht. Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein.“

Sommerreifen im Winter?

Allein schon wegen der schwammigen Rechtslage ist es nicht ratsam, seine Sommerreifen bis über den November hinaus einzusetzen. Ein einsetzender Schneeschauer, und man bewegt sich schnell auf dünnem Eis – sowohl im wörtlichen als auch im juristischen Sinne. Profil und Gummimischung von Sommerreifen sind weder für extreme Minusgrade noch für Eis und Schnee ausgelegt. Die Reifenindustrie spricht von der „7-Grad-Grenze“: Weil schon bei kühlen Plusgraden der Härtegrad der Sommermischung rasch ansteigt, verbessern Winterreifen Traktion und Bremsweg schon bei solchen Temperaturen.

Ganzjahresreifen, M+S-Reifen oder Winterreifen?

Da der Begriff Winterreifen nicht klar definiert ist, behilft man sich mit dem Kürzel M+S und dem Schneeflocken-Symbol.

M+S steht für Mud and Snow (Englisch für Matsch und Schnee). Auch Ganzjahresreifen tragen dieses Kürzel. Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung sind im Prinzip Winterreifen mit begrenzter Sommereignung. M+S-Reifen sind auf nassen und glatten Fahrbahnen besser als Sommerreifen, haben aber nicht die Eigenschaften echter Winterreifen.

Schneeflocken-Symbol: Das ist eine kleine Schneeflocke, umrahmt von einem gezackten Berg (Three Peak Mountain Symbol). In den USA gibt es seit 1999 ein standardisiertes Testverfahren mit Traktionstest für Winterreifen. Ein Reifen, der dieser Prüfung standhält, darf das Schneeflocken-Symbol tragen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in Zukunft verhält, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung im Winter zu einem Unfall kommt. Da sowohl M+S-Reifen als auch das Schneeflocken-Symbol anerkannte Gütesiegel sind, lässt sich zumindest vermuten, dass man mit derart gekennzeichneten Reifen auf der sicheren Seite ist.

Vorsicht ist aber im Ausland angebracht. In einigen Ländern, z. B. Finnland, sind Winterreifen zu bestimmten Jahreszeiten vorgeschrieben. In anderen Ländern (z. B. Frankreich und Österreich) gibt es Winterreifenpflicht für bestimmte Straßen und Gebirgspässe. Bevor man die Winterreise ins Ausland antritt, sollte man sich also unbedingt über die aktuellen Bestimmungen informieren.

Auch mit Sommerreifen versichert?

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt Autofahrern, vor allem in schneereichen Gebieten Winterreifen aufzuziehen. „Selbstverständlich müssen sich diese in einem guten Zustand befinden – abgefahrene Winterreifen bieten den erwünschten Sicherheitsgewinn nicht“, so der GDV. Die Profiltiefe sollte mindestens vier Millimeter betragen. Mit dieser Empfehlung stehen die Versicherer nicht allein da – sowohl Reifenhersteller als auch unabhängige Reifenexperten halten die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für zu gering.

Aber wie steht es mit dem Versicherungsschutz, wenn es knallt und man trotzdem mit Sommerreifen unterwegs war? „Den Schaden des Unfallopfers bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung natürlich immer, auch dann, wenn nicht jahreszeitgemäße Reifen aufgezogen waren“, teilt der GDV dazu mit.

Das gilt jedoch nicht unbedingt für den Schaden am eigenen Auto: „Bei der Vollkaskoversicherung könnte im Extremfall, beispielsweise dann, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen ins Hochgebirge fährt, bei einem Unfall grobe Fahrlässigkeit entgegengehalten werden. Denn nur dann, wenn der Vollkaskoschaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, muss die Versicherung nicht zahlen“, so der GDV weiter. Vielleicht noch wichtiger als die geeignete Bereifung dürfte allerdings im Schadensfall der Nachweis sein, dass man seine Geschwindigkeit und Fahrweise den Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst hat. Schließlich gefährdet man ja nicht nur teures Blech, sondern unter Umständen auch Leib und Leben.